BFSG 2026: Ist deine Website gesetzeskonform?
Das BFSG gilt seit Juni 2025. Ein Praxis-Check zeigt, wer betroffen ist, was wirklich reicht und wann du handeln solltest.

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Für viele Website-Betreiber ist die Frage 2026 also nicht mehr: "Kommt da irgendwann etwas?" Sondern: "Ist meine Website BFSG-konform, oder habe ich gerade ein Problem, das nur noch niemand geprüft hat?"
Dieser Beitrag ist kein juristisches Gutachten. Er ist ein Praxis-Check für Entscheider, die wissen wollen, ob sie betroffen sind, was wirklich geprüft werden muss und warum ein schnelles Plugin meistens nicht die Lösung ist.
Ein Jahr BFSG: Was sich wirklich geändert hat
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nutzbar sein. Für Websites ist dabei vor allem der elektronische Geschäftsverkehr relevant: Shops, Buchungssysteme, Vertragsabschlüsse, Bankdienstleistungen, Telekommunikation und ähnliche Angebote für Verbraucher.
Als technische Referenz gilt in der Praxis WCAG 2.1 AA. Das ist kein hübsches Zertifikat, das man sich auf die Startseite klebt, sondern ein Katalog aus Anforderungen: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
2026 ist die Lage konkreter geworden. Marktüberwachung ist kein theoretisches Wort mehr, Bußgelder bis 100.000 Euro sind im Gesetz vorgesehen, und erste BFSG-Abmahnungen im E-Commerce sind öffentlich dokumentiert, unter anderem von Kanzleien und Trusted-Shops-Rechtsexperten. Gleichzeitig ist rechtlich noch nicht jedes Detail zur Abmahnbarkeit abschließend geklärt. Für dich als Betreiber ist das aber kein Grund, das Thema liegenzulassen. Es heißt nur: Nicht panisch werden, aber sauber prüfen.
Bist du überhaupt betroffen? Der Zwei-Bedingungen-Check
Nicht jede Website fällt automatisch unter das BFSG. Eine reine B2B-Website ohne Online-Vertragsabschluss ist anders zu bewerten als ein Onlineshop für Endkunden.
Praktisch hilft ein einfacher Zwei-Bedingungen-Check.
| Prüffrage | BFSG-relevant, wenn ... |
|---|---|
| Fällt dein Angebot darunter? | Verbraucher über die Website kaufen, buchen oder Verträge abschließen können. Dazu gehören Onlineshops, Terminbuchungen, Kundenportale, Ticketverkäufe, Bank- und Telekommunikationsdienste. |
| Greift die Größenschwelle? | dein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeitende hat oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt beziehungsweise Bilanzsumme erreicht. |
| Ist dein Unternehmen ein Kleinstunternehmen? | du weniger als 10 Mitarbeitende hast und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielst beziehungsweise Bilanzsumme erreichst. Dann kann die Ausnahme greifen. |
Wichtig ist auch der 2030-Mythos. Es gibt Übergangsregeln, aber sie sind eng. Sie betreffen nicht pauschal jede Website, die vor Juni 2025 online war. Für aktiv betriebene und gepflegte Websites oder laufende Shops ist "wir haben noch bis 2030 Zeit" meistens keine belastbare Strategie.
Die ausführliche Aufschlüsselung inklusive Schnell-Check findest du auf meiner Seite zu BFSG-Compliance für Websites.
Die vier WCAG-Prinzipien, ohne Fachchinesisch
WCAG klingt nach Normenordner. Im Kern sind es aber vier ziemlich vernünftige Fragen.
| Prinzip | Die einfache Frage | Beispiel aus der Praxis |
|---|---|---|
| Wahrnehmbar | Können Menschen die Inhalte überhaupt erfassen? | Bilder haben sinnvolle Alternativtexte, Texte genug Kontrast und Videos Untertitel. Bei starkem Zoom sollte die Seite nicht aussehen, als hätte jemand das Layout in einen Aktenvernichter gesteckt. |
| Bedienbar | Funktioniert die Website ohne Maus? | Drück auf deiner Startseite die Tab-Taste. Wenn du nicht siehst, wo du gerade bist, sieht es ein Tastatur-Nutzer auch nicht. |
| Verständlich | Sind Texte, Formulare und Fehlermeldungen klar? | Statt "Ungültige Eingabe" sagt ein gutes Formular konkret, welches Feld betroffen ist und wie der Fehler behoben wird. |
| Robust | Funktioniert die Website mit assistiven Technologien? | Screenreader wie NVDA, JAWS oder VoiceOver brauchen sauberes HTML, sinnvolle Überschriften, korrekte Formular-Labels und verständliche Statusmeldungen. |
Kurz gesagt: Barrierefreiheit ist nicht nur "größere Schrift". Sie steckt in Struktur, Bedienung und technischer Umsetzung.
Der 5-Minuten-Praxis-Check
Du kannst in fünf Minuten nicht beweisen, dass deine Website vollständig BFSG-konform ist. Aber du kannst sehr schnell erkennen, ob sich ein genauerer Blick lohnt.
Teste diese vier Dinge direkt auf deiner eigenen Website:
- Tastatur: Öffne die Startseite, lege die Maus zur Seite und drücke Tab. Kommst du durch Navigation, Buttons, Formulare und wichtige Links? Siehst du immer, welches Element gerade fokussiert ist?
- Formular: Lass ein Pflichtfeld leer und sende es ab. Ist die Fehlermeldung verständlich? Wird klar, welches Feld betroffen ist? Kannst du den Fehler ohne Maus beheben?
- Zoom: Vergrößere die Seite auf 200 oder 400 Prozent. Bleiben Inhalte lesbar? Überlappen Buttons, Texte oder Cookie-Banner? Musst du horizontal scrollen?
- Bilder und Buttons: Haben informative Bilder sinnvolle Alternativtexte? Hat ein Icon-Button einen lesbaren Namen? Sagt ein Link mehr als nur "hier klicken"?
Das ist nur ein Anfang. Automatisierte Scans finden etwa ein Drittel der typischen Probleme. Der Rest braucht manuelle Prüfung: Tastatur, Screenreader, reale Bedienwege, klare Sprache. Genau dafür gibt es meinen kostenlosen BFSG-Schnell-Check, der dir in wenigen Sekunden eine erste technische Einschätzung gibt.
Der Overlay-Mythos: Warum das schnelle Plugin nicht reicht
Viele Unternehmen suchen nach der Abkürzung. Ein Accessibility-Overlay verspricht dann: Script einbauen, Button anzeigen, fertig barrierefrei.
So einfach ist es leider nicht.
Overlays können Kontraste verändern, Schriftgrößen anpassen oder Hilfsmenüs einblenden. Sie beheben aber keine kaputte HTML-Struktur, keine fehlenden Formular-Labels, keine unlogische Tab-Reihenfolge und keine schlecht gebauten Dialoge. Teilweise stören solche Tools sogar Screenreader-Nutzer, weil sie sich zwischen Nutzer und Website schieben.
Das Problem ist nicht, dass jedes Overlay böse ist. Das Problem ist das Versprechen. Wenn deine Website technisch nicht barrierefrei aufgebaut ist, macht ein Bedienhilfen-Menü daraus keine WCAG-konforme Website. Es ist eher wie ein Pflaster auf einer Wasserleitung. Sieht nach Handlung aus, behebt aber nicht das Leck.
Was die Umsetzung kostet und wie du sie sinnvoll planst
Die Kosten hängen stark vom Umfang ab. Eine kleine Website mit wenigen Templates ist schneller geprüft und korrigiert als ein großer Shop mit Checkout, Kundenkonto, Filtern, Formularen und mehreren Sprachen.
Als Orientierung: Ein vollständiger BFSG-Audit mit technischer Umsetzung beginnt bei mir ab rund 1.500 Euro. Ein kostenloser Schnell-Check zeigt vorher, ob offensichtliche technische Probleme vorhanden sind. Für eine belastbare Aussage braucht es danach aber immer eine manuelle Prüfung.
Wenn ohnehin ein Relaunch ansteht, ist der beste Zeitpunkt jetzt. Barrierefreiheit nachträglich in ein fertiges Projekt einzubauen ist meistens teurer, als sie von Anfang an mitzudenken. Überschriftenstruktur, Komponenten, Formulare, Fokuszustände, Farben und CMS-Felder lassen sich sauber planen, wenn sie Teil der Architektur sind.
Wie sich Website-Budgets 2026 generell zusammensetzen, habe ich im Beitrag Was kostet eine Unternehmenswebsite 2026? aufgeschlüsselt. Und wenn du sowieso einen Relaunch planst, gehört Barrierefreiheit in dieselbe Runde wie SEO, Redirects und Content-Migration. Mehr dazu findest du im Beitrag Website-Relaunch ohne SEO-Verlust.
Das eingesetzte System ändert an der Verantwortung wenig. WordPress, Shopify, Webflow, Kirby oder Custom Code: Entscheidend ist nicht das Logo im Backend, sondern ob das konkrete Angebot barrierefrei nutzbar ist.
Was passiert, wenn du nichts tust
Das offensichtliche Risiko sind Bußgelder. Das BFSG sieht bis zu 100.000 Euro vor. Zusätzlich können Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen anordnen, im Ernstfall auch Einschränkungen für ein Angebot.
Dazu kommt das Abmahnrisiko. Erste BFSG-Abmahnungen sind seit 2025 dokumentiert. Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt, und bei konkreten Schreiben solltest du rechtlichen Rat einholen, bevor du irgendetwas unterschreibst. Aber als Geschäftsstrategie ist "wird schon niemand merken" eher riskant.
Der bessere Grund für Barrierefreiheit ist aber nicht die Strafe. Es ist Reichweite. Menschen mit Behinderung, ältere Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen, Nutzer am Smartphone, Nutzer mit schlechter Verbindung: Sie alle profitieren von klarer Struktur, lesbaren Kontrasten, verständlichen Formularen und stabiler Bedienung.
Barrierefreiheit ist damit nicht nur Compliance. Sie ist gute UX mit rechtlichem Rückenwind.
Fazit
Ein Jahr nach Inkrafttreten ist das BFSG kein Zukunftsthema mehr. Wenn deine Website Verträge, Käufe oder Buchungen für Verbraucher ermöglicht und dein Unternehmen über der Kleinstunternehmer-Grenze liegt, solltest du sie prüfen.
Der erste Schritt muss kein Großprojekt sein. Ein kurzer Praxis-Check zeigt oft schnell, ob akuter Handlungsbedarf besteht. Wenn du wissen willst, wo deine Website steht, starte mit dem kostenlosen Schnell-Check und entscheide danach, ob ein vollständiger Audit sinnvoll ist.
Starte mit dem kostenlosen BFSG-Schnell-Check. Er ersetzt keinen vollständigen Audit, zeigt aber schnell, ob offensichtliche Barrieren vorhanden sind und ob sich ein genauerer Blick lohnt.
mail@eugen.workDieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI ausformuliert und übersetzt.